Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-249
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplanes Nr. 8 "Gewerbegebiet Glashagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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20.10.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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02.11.2009
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Beschlussvorschlag
- Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes
wurden von den Bürgern keine
Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die
Gemeindevertretung geprüft. Es ergeben sich :
-
zu
berücksichtigende Stellungnahmen und
-
teilweise zu berücksichtigende
Stellungnahmen
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen
wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der
Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990
(BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993
(BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung
1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die
Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen“ für das Gebiet: Gemarkung Rastorf,
Flur 1, Flurstücks-Nr. 154/8, 154/9, 154/14,
154/16, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
als Satzung.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung
vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt
zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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