Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 ,,Uferweg’’ der Gemeinde Bad Kleinen und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 ,,Uferweg’’ der Gemeinde Bad Kleinen, die Begründung dazu und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Dauer der Auslegung kann nach § 4a Abs. 3 Satz 3 angemessen verkürzt werden. Die Dauer der Auslegung wird, aufgrund des Umfanges der Änderungen, auf vier Wochen beschlossen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mindestens eine Woche vorher unter Angabe von Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Stellungsnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. die öffentliche Auslegung und die Beteiligung Träger Öffentlicher Belange erfolgte vom 08.05.2009 bis zum 10.06.2009.
  2. die Abwägungsbearbeitung der Gemeinde zeigte zahlreiche Bedenken und Hinweise im Rahmen der Stellungnahmen (Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange)
  3. als Ergebnis der Abwägungsbearbeitung erfolgten umfangreiche Änderungen am Entwurf zum B-Plan Nr. 22
  4. daher wird nach § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange vorgenommen

 

Gemäß Aufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplanes erneut auszulegen, wenn nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 2 Änderungen oder Ergänzungen am B-Plan vorgenommen wurden (§ 4a Abs. 3 BauGB).

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Anlagen

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