Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bobitz für das Haushaltsjahr 2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die energetische und bauliche Sanierung der Kindertagesstätte „Zwergenstübchen“ in Tressow sind im Rahmen des Konjunkturpaketes II Fördermittel bewilligt worden. Die umfangreichen Auswirkungen im Vermögenshaushalt sind dementsprechend im 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bobitz zu veranschlagen.

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