Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-254

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt im Rahmen des Förderprogramms „ Rückbau von leer stehenden dauerhaft nicht mehr benötigten Wohnungen“ folgendes räumlich festgelegtes Fördergebiet:  nördlich des Meiersdorfer Weges die Flurstücke 32/2, 32/3 32/4, 32/10, 32/9, 32/6, 31/2, 31/3, 31/4 der Flur 1 und südlich des Meiersdorfer Weges die Flurstücke 7/35, 7/37, Teilstück aus 7/51, 7/46, 7/11, 7/12, 7/26, 7/28 und 7/29177/1, 177/2, 178 und 179  der Flur 2 in der Gemarkung Tressow.

Ebenso beschließt die Gemeindevertretung Bobitz das in der Anlage beigefügte Grobkonzept.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bobitz beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms

Rückbau – Stadtumbau Ost die leerstehenden Wohnblöcke in Tressow im Meiersdorfer Weg 16 und 18 zurückzubauen. Dafür ist nach dem Förderprogramm die räumliche Festlegung eines Fördergebietes erforderlich.

Reduzieren

Anlagen

Loading...