Beschlussvorlage - VO/GV09/2007-027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz stimmt einer Befreiung vom § 5 - Festsetzungen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft der 1. Änderung der Abrundungssatzung Lutterstorf, hier: die teilweise Überbauung der ausgewiesenen privaten Grünfläche auf dem Flurstück 81/15, Flur 1, Gemarkung Lutterstorf zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Familie Hückstädt / Klasen hat beim Landkreis NWM einen Befreiungsantrag zum § 5 der 1. Änderung der Abrundungssatzung Lutterstorf – hier die Überbauung der ausgewiesenen privaten Grünfläche gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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