Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-093
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen für die Vorbereitung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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18.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung bestätigt folgende Eilentscheidung des Bürgermeisters vom
27.10.09:
Die
Gemeindevertretung Groß Stieten bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V,
außerplanmäßige Ausgaben
in
Höhe von 88.000
EUR
und
bevollmächtigt den Bürgermeister alle für die Vorbereitung und Durchführung für
die Instandsetzung der Kindertagesstätte Groß Stieten erforderlichen Aufträge
auszulösen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für
Instandsetzungsarbeiten in der Kindertagestätte Groß Stieten wurden im Rahmen
des Konjunkturpaketes II bereits am 08.04.2009 Fördermittel beantragt.
Am
19.10.2009 wurde das Amt per Mail darüber informiert, dass der Kreistag am
15.10.09 beschlossen hat, kreisliche Fördermittel aus diesem Programm an die Gemeinden
weiter zu geben und die notwendigen Maßnahmen in der Kita Groß Stieten für eine
mögliche Förderung ausgewählt hat. Das Bauamt wurde aufgefordert,
schnellstmöglich vollständige Antragsunterlagen vorzulegen, damit über eine
Förderung entschieden, und die baufachliche Prüfung vorgenommen werden kann.
Es
ist vorgesehen, die elektrotechnischen Anlagen zu erneuern und die nötigen
baulichen Veränderungen vorzunehmen, die für den Umzug der Krippe in das
Erdgeschoss erforderlich sind. Mit den Planungsleistungen soll das
„Ingenieurbüro für Elektroplanung“, vertreten durch Herrn Bombowsky
beauftragt werden.
Um die rechtzeitige
Antragstellung nicht zu gefährden, hat der Bürgermeister am 27.10.09 über die
Vergabe der Planungsleistungen und die Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben
gemäß § 39 (9) Kommunalverfassung anstelle der Gemeindevertretung entschieden.
