Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-093

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt folgende Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 27.10.09:

 

Die Gemeindevertretung Groß Stieten bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Ausgaben

 

in Höhe von                               88.000 EUR 

 

und bevollmächtigt den Bürgermeister alle für die Vorbereitung und Durchführung für die Instandsetzung der Kindertagesstätte Groß Stieten erforderlichen Aufträge auszulösen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für Instandsetzungsarbeiten in der Kindertagestätte Groß Stieten wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II bereits am 08.04.2009 Fördermittel beantragt.

 

Am 19.10.2009 wurde das Amt per Mail darüber informiert, dass der Kreistag am 15.10.09 beschlossen hat, kreisliche Fördermittel aus diesem Programm an die Gemeinden weiter zu geben und die notwendigen Maßnahmen in der Kita Groß Stieten für eine mögliche Förderung ausgewählt hat. Das Bauamt wurde aufgefordert, schnellstmöglich vollständige Antragsunterlagen vorzulegen, damit über eine Förderung entschieden, und die baufachliche Prüfung vorgenommen werden kann.

 

Es ist vorgesehen, die elektrotechnischen Anlagen zu erneuern und die nötigen baulichen Veränderungen vorzunehmen, die für den Umzug der Krippe in das Erdgeschoss erforderlich sind. Mit den Planungsleistungen soll das „Ingenieurbüro für Elektroplanung“, vertreten durch Herrn Bombowsky beauftragt werden.

 

Um die rechtzeitige Antragstellung nicht zu gefährden, hat der Bürgermeister am 27.10.09 über die Vergabe der Planungsleistungen und die Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 39 (9) Kommunalverfassung anstelle der Gemeindevertretung entschieden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Deckungsvorschlag:   allgemeine Rücklage

 

Loading...