Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2008 und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung  M-V über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, prüft der Finanzausschuss der Gemeinde Groß Stieten die Jahresrechnung.

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