Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-091
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung der Bürgermeisterin
- Jahresrechnung 2008 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Groß Stieten
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Vorberatung
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17.11.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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15.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die
Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Sie entscheidet in
einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Verweigert
die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit
Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Im Rahmen
der örtlichen Prüfung, prüft der Finanzausschuss die Jahresrechnung.
