Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2008.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, prüft der Finanzausschuss die Jahresrechnung.

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