Beschlussvorlage - VO/GV11/2009-134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird der vorliegende Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Ventschow beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Ventschow macht sich  erforderlich,  da vom Landkreis NWM –Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz- angestrebt wird, dass die Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer in den nächsten Jahren nur noch an Gemeinden mit beschlossenem Brandschutzbedarfsplan ausgereicht werden sollen.

Das Gefährdungspotential der Gemeinde Ventschow ist hier beschrieben.

Weiterhin lässt sich aus dem Brandschutzbedarfsplan entnehmen, in welchen Bereichen des Brandschutzes es noch Nachholebedarf gibt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Aufgaben des Brandschutzgesetzes zu erfüllen.

 

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Anlagen

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