Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg stimmt der Versetzung der Straßenlaterne von ca. 6 m zur Grundstücksgrenze in Richtung Nachtkoppel 27, Dorf Mecklenburg zu.

Die Umsetzungsarbeiten müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden. Der genaue Standort für die neue Straßenlaterne ist durch das Bauamt anzuzeigen. Die anfallenden Kosten sind durch die Eheleute Grenz zu tragen. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Eheleute Grenz stellen den Antrag auf Versetzung der Straßenbeleuchtung vor ihrem Grundstück Nachtkoppel 26 (Flurstück 399, Flur 2, Gemarkung Dorf Mecklenburg).

Die vorhandene Straßenlaterne steht genau vor der geplanten Einfahrt und es wird um Versetzung zur Grundstücksgrenze zum Grundstück Nachtkoppel 27.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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