Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 71 Abs. 2 KV - MV in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird der Gesellschafterversammlung empfohlen, Herrn Christian Bünger als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß §§ 69 ff KV - MV sollen Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform an denen sie beteiligt sind, einen angemessenen Einfluss insbesondere in den Aufsichtsrat sichern.

 Mit der Neuwahl der Gemeindevertretung hat Herr Bünger seinen Sitz in der Gemeindevertretung verloren und ist auch nicht mehr Einwohner der Gemeinde Dorf Mecklenburg. Somit hat die Gemeindevertretung keine Einfluss mehr auf den Aufsichtsrat, da auch Herr Schreiber und Herr Kähler nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind.

Es ist daher notwendig, dass die Gemeindevertretung durch die Entsendung eines Mitgliedes der Gemeindevertretung ihren Einfluss auf den Aufsichtsrat sichert.

Da die Bestellung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat gem.  § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages bis auf Widerruf erfolgt, ist es notwendig, Herrn Bünger aus diesem Gremium abzuberufen.

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