Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 69 Abs. 2 KV - MV in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages wird der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH empfohlen, Herrn Torsten Tribukeit als Mitglied für den Aufsichtsrat zu bestellen.

Seine Bestellung soll mit Ablauf der Legislaturperiode der Gemeindevertretung enden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Wahl eines Mitgliedes der Gemeindevertretung sichert sie ihren Einfluss in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH gem. § 69 Abs. 2 KV - MV.

Da der Bürgermeister gem. § 71 Abs. 1 KV - MV die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung vertritt, erscheint es zweckmäßig, in das Kontrollorgan Aufsichtsrat, ein Mitglied aus der Mitte der Gemeindevertretung zu wählen.

Durch seine Tätigkeit als Sozialarbeiter des Landkreises NWM ist Herr Tribukeit hervorragend geeignet, den Zweck der Gesellschaft „eine sichere und sozialverantwortliche Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung“ zu erfüllen.

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