Beschlussvorlage - VO/GV01/2007-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt für die Beitragserhebung im Ergebnis der Erneuerung des Rosenthaler Weges eine Abschnittsbildung. Der Abschnitt beginnt an der Schweriner Straße und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze des Wohngrundstückes Rosenthaler Weg 4 (Flurstücke 128/14 und 128/15). 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rosenthaler Weg in Karow wurde im Anschluss an die Mündungstrompete der Schweriner Straße auf einer Länge von 160 m in einer Breite von 3,50 m erneuert und erweitert. Das am 10.09.2003 von der Gemeindevertretung beschlossene Bauprogramm wurde erfüllt.

 

Entsprechend der gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung werden für diese Maßnahme Beiträge erhoben.

 

Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke innerhalb des vorhandenen Bebauungszusammenhanges der Ortslage Karow. Dieser Bereich ist ein Abschnitt im beitragsrechtlichen Sinne.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen durch die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen

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