Beschlussvorlage - VO/GV01/2007-028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 50 Kommunalverfassung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2007.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2007 wurde aufgrund des § 50 Kommunalverfassung M-V notwendig, da bei einzelnen Haushaltsstellen nicht veranschlagte zusätzliche Ausgaben geleistet werden müssen bzw. die im Ursprungsplan veranschlagten Haushaltsansätze nicht ausreichen werden.

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