Beschlussvorlage - VO/GV01/2007-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2006, die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und die Entlastung des Bürgermeisters

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V, über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen; zugleich entscheidet sie über die Entlastung.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, prüft der Finanzausschuss die Jahresrechnung.

Nach Prüfung der Jahresrechnung 2006 durch den Finanzausschuss der Gemeinde Dorf Mecklenburg, wird eine Entlastung des Bürgermeisters befürwortet.

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