Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg bestätigt die vorliegende Planung des Ingenieurbüros Tief- und Straßenbau Wismar vom 05.11.2009 für die Wegebaumaßnahme Metelsdorf – Rambow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beabsichtigt den Bau eines ländlichen Weges in gebundener Bauweise als Verbindungsweg beginnend in der Ortslage Rambow in Richtung Metelsdorf bis zur Gemarkungsgrenze Metelsdorf. Die Weiterführung bis zur Ortslage Metelsdorf ist in Betonspurbahnen bereits hergestellt.  Der geplante Weg soll  im Rahmen des ländlichen Wegebaus gefördert werden. Die Planung des Weges erfolgt auf der Grundlage der RLW 1999 und der ZTV LW 99/01. Die Gesamtlänge des auszubauenden Weges beträgt 654 m.

 

Der Weg soll auf der gesamten Länge in einer Breite von 3,50 m in Asphaltbauweise mit 2 Ausweichstellen und 3 Ackerauffahrten und beidseitigem Bankett in einer Breite von 0,75 m mit einem Gesamtaufbau von 50 cm ausgebaut werden.

 

Zur Ableitung des Oberflächenwassers ist auf der westlichen Wegseite eine 1,50 m breite Entwässerungsmulde herzustellen. In der Mulde soll das Wasser zurückgehalten werden und dort versickern. Im Bereich des Bauanfangs ist die Entwässerungsmulde in den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches zu führen.

 

Die Befestigung der Oberflächen stellt einen Eingriff in die Natur und Umwelt dar. Der Umfang des erforderlichen landschaftspflegerischen Ausgleichs wird durch das Landschaftsarchitekturbüro Gerecke aus Schwerin in einem gesonderten Projekt ermittelt. Es ist vorgesehen die erforderliche Ausgleichspflanzung einseitig parallel des auszubauenden Weges vorzunehmen.

 

Nicht alle überplanten Flächen befinden sich im öffentlichen Eigentum. Der erforderliche Grunderwerb ist im Grunderwerbsplan und im Grunderwerbsverzeichnis dargestellt. Alle betroffenen Grundstücke gehören der BVVG.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Vorhaben ist im Haushalt 2010 zu planen. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca. 115.000,00 Euro. Für das Vorhaben wurde eine Förderung im Rahmen des Ländlichen Wegebaus beantragt.

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Anlagen

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