Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung und Erweiterung der Straße in Wietow wird folgende Abschnittsbildung beschlossen:

 

Vom Beginn (an der Grenze der zusammenstoßenden Flurstücke 39 und 40/4)  bis zum Ende des Bebauungszusammenhanges der Ortslage Wietow (an der Grenze der zusammenstoßenden Flurstücke 64/1 und 64/5).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Abschnitt besteht auf  einer Länge von 458 m aus den Teileinrichtungen Mischverkehrsfläche (Fahrbahn und überfahrbarer Gehweg), Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung. Die Fahrbahn ist asphaltiert, der überfahrbare Gehweg ist gepflastert, die Oberflächenentwässerung erfolgt leitungsgebunden. Im weiteren Verlauf wird die Fahrbahn  in Asphaltbeton mit beidseitigen 50 cm breiten Bankettstreifen ohne Gehweg und Entwässerungsleitung in einer Breite von 5,50 m bis zum Ende des Bebauungszusammenhanges weitere 70 m weitergeführt.

 

Grundlage ist der maßstabsgetreue Plan.

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Anlagen

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