Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2008 und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung  über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden  Jahres zu beschließen.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, hat der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 27.10.2009 die Jahresrechnung 2008 geprüft.

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