Beschlussvorlage - VO/GV02/2009-140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Schimm.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus. So hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, hat der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Schimm geprüft.

Eine Entlastung wird empfohlen.

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