Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-266

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2008.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, hat  der Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Dorf Mecklenburg geprüft.

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

Loading...