Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-270
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Entwurfsplanung für den Ländlichen Wegebau Metelsdorf - Rambow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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25.11.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beabsichtigt den Bau eines ländlichen
Weges in gebundener Bauweise als Verbindungsweg beginnend in der Ortslage
Rambow in Richtung Metelsdorf bis zur Gemarkungsgrenze Metelsdorf. Die
Weiterführung bis zur Ortslage Metelsdorf ist in Betonspurbahnen bereits
hergestellt. Der geplante Weg soll im Rahmen des ländlichen Wegebaus gefördert
werden. Die Planung des Weges erfolgt auf der Grundlage der RLW 1999 und der
ZTV LW 99/01. Die Gesamtlänge des auszubauenden Weges beträgt 654 m.
Der Weg soll auf der gesamten Länge in einer Breite von 3,50
m in Asphaltbauweise mit 2 Ausweichstellen und 3 Ackerauffahrten und
beidseitigem Bankett in einer Breite von 0,75 m mit einem Gesamtaufbau von 50
cm ausgebaut werden.
Zur Ableitung des Oberflächenwassers ist auf der westlichen
Wegseite eine 1,50 m breite Entwässerungsmulde herzustellen. In der Mulde soll
das Wasser zurückgehalten werden und dort versickern. Im Bereich des Bauanfangs
ist die Entwässerungsmulde in den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches zu
führen.
Die Befestigung der Oberflächen stellt einen Eingriff in die
Natur und Umwelt dar. Der Umfang des erforderlichen landschaftspflegerischen
Ausgleichs wird durch das Landschaftsarchitekturbüro Gerecke aus Schwerin in
einem gesonderten Projekt ermittelt. Es ist vorgesehen die erforderliche Ausgleichspflanzung
einseitig parallel des auszubauenden Weges vorzunehmen.
Nicht
alle überplanten Flächen befinden sich im öffentlichen Eigentum. Der
erforderliche Grunderwerb ist im Grunderwerbsplan und im
Grunderwerbsverzeichnis dargestellt. Alle betroffenen Grundstücke gehören der
BVVG.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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276 kB
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