Beschlussvorlage - VO/GV01/2009-272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 20 der Friedhofsordnung vom 14.08.2002 in der vorliegenden Fassung zu ändern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt dürfen Unternehmen der EU bei der Ausführung von Dienstleistungen nicht benachteiligt werden. Ihnen dürfen keine die Dienstleistungsfreiheit beschränkenden Maßnahmen auferlegt werden.

Erforderliche Verwaltungsverfahren werden über einheitliche Ansprechpartner auf Länderebene abgewickelt.

Um den Anforderungen aus der Dienstleistungsrichtlinie gerecht zu werden, wurde der § 20 der Friedhofsordnung geändert, der vorher eine Genehmigungspflicht für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof vorsah.

Mit der Regelung der Pflicht zur Anzeige bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof wird weiterhin gewährleistet, dass die Gemeinde als Eigentümer des Friedhofes den Überblick über dort stattfindende  gewerbliche Tätigkeiten erhält.

Die Vorprüfung auf Rechtmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist erfolgt.

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Anlagen

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