Beschlussvorlage - VO/GV12/2009-145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die RASK Mecklenburg GmbH  erhält den Auftrag, zur vorläufigen Gefahrenabwehr die Verbindungsstraße Klein Woltersdorf –Gägelow im Gefahrenbereich schnellstmöglich zu fräsen, ein Planum herzustellen und dieses zu verdichten. Grundlage dafür ist das Angebot der GmbH Nr. 65909 vom 24.11.2009.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verbindungsstraße Klein Woltersdorf - Gägelow ist kurz hinter Klein Woltersdorf auf einer Länge von ca. 90 Metern derart abgesackt, das für den Fahrzeugverkehr, insbesondere für Zweiräder akute Lebensgefahr besteht. Die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises NWM hat angewiesen, diesen Abschnitt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h zu begrenzen und fordert die Gemeinde zum sofortigen Handeln auf. Andernfalls wird eine komplette Sperrung der Straße in Erwägung gezogen.

 

Die vom Amt unabhängig voneinander hinzugezogenen Fachleute vom Ing.-Büro für Straßen- u. Tiefbau Klein, und Straßenbau RASK Mecklenburg GmbH, empfehlen zur vorläufigen Gefahrenabwehr, die teilweise zu Schollen abgedriftete Straße abzufräsen und zu verdichten (RASK will dazu das Fräsgut verwenden).

 

Ein erneuter Verschluss mit Asphalt wird nicht empfohlen, da die extrem tiefen und breiten Risse sich durch die Untergrundverschiebungen sofort wieder öffnen und den Unterbau zusätzlich belasten würden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel zur für diese Maßnahme stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung.

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Anlagen

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