Beschlussvorlage - VO/GV10/2009-141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2008.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung  M-V über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, hat  der Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Hohen Viecheln  geprüft.

Eine Entlastung wird empfohlen.

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