Beschlussvorlage - VO/GV12/2009-145
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbindungsweg Klein Woltersdorf - Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beteiligt:
- Amt für Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Wartend
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Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Liegenschaften Barnekow
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Vorberatung
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09.12.2009
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Wartend
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Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Liegenschaften Barnekow
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Vorberatung
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25.01.2010
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Beschlussvorschlag
Die RASK Mecklenburg GmbH
erhält den Auftrag, zur vorläufigen Gefahrenabwehr die Verbindungsstraße
Klein Woltersdorf –Gägelow im Gefahrenbereich schnellstmöglich zu fräsen,
ein Planum herzustellen und dieses zu verdichten. Grundlage dafür ist das
Angebot der GmbH Nr. 65909 vom 24.11.2009.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verbindungsstraße Klein Woltersdorf - Gägelow ist kurz
hinter Klein Woltersdorf auf einer Länge von ca. 90 Metern derart abgesackt,
das für den Fahrzeugverkehr, insbesondere für Zweiräder akute Lebensgefahr
besteht. Die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises NWM hat angewiesen, diesen
Abschnitt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h zu begrenzen und fordert
die Gemeinde zum sofortigen Handeln auf. Andernfalls wird eine komplette
Sperrung der Straße in Erwägung gezogen.
Die vom Amt unabhängig voneinander hinzugezogenen Fachleute
vom Ing.-Büro für Straßen- u. Tiefbau
Klein, und Straßenbau RASK Mecklenburg
GmbH, empfehlen zur vorläufigen Gefahrenabwehr, die teilweise zu Schollen
abgedriftete Straße abzufräsen und zu verdichten (RASK will dazu das Fräsgut
verwenden).
Ein erneuter Verschluss mit Asphalt wird nicht empfohlen, da
die extrem tiefen und breiten Risse sich durch die Untergrundverschiebungen
sofort wieder öffnen und den Unterbau zusätzlich belasten würden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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885,9 kB
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