Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-513

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4 Bad Kleinen, Mischgebiet „Ortszentrum“ (Bahnhofsvorplatz) wie folgt zu ändern:

   

-          die Festsetzung des Baugebietes 1 als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen: Nutzung für öffentliche Verwaltungen und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen wird gestrichen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der B-Plan Nr. 4 ist seit der Bekanntmachung im Jahr 2000 rechtskräftig. Um die vorhandenen Bau- und Nutzungsstrukturen zu erhalten und bedarfsgerecht weiter entwickeln zu können, wurde das Plangebiet in 4 Baugebiete gegliedert.

 

Die 1. Änderung betrifft den westlich gelegenen Baubereich 1 mit dem ehemaligen Amtsgebäude, dem durch soziale und kulturelle Einrichtungen genutzten Gebäude östlich hiervon und einer Entwicklungsfläche südlich des ehemaligen Amtes. Der Baubereich wurde als Fläche für den Gemeinbedarf mit entsprechender Zweckbestimmung festgesetzt. Die Zweckbestimmung der Gebäude und Bauflächen ist durch Änderung der Nutzungsstrukturen gegenstandslos geworden. Auf Entscheid des Innenministers wurde der Amtssitz nach Dorf Mecklenburg verlagert, somit braucht auch keine Baufläche mehr für eine Erweiterung der Verwaltungseinrichtung vorgehalten werden. Die kulturelle und soziale Nutzung des Gebäudes an der Gallentiner Chaussee wurde ebenfalls aufgegeben (Bibliothek, Seniorenclub, ASB).

 

Um eine Nutzungsänderung der Bestandsbebauung und Bauflächen zu ermöglichen, soll die Festsetzung des Baubereiches 1 als Fläche für den Gemeinbedarf mit ausgewiesener Zweckbestimmung gestrichen werden.

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