Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, dem Antrag des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Krankow, Brandmeister Malte Seeger, zuzustimmen und ihn aus der Funktion abzuberufen. Gleichzeitig ist er aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu entlassen.

Die Abberufung erfolgt zum 16.02.2010.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.12.2009 bat der Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Groß Krankow, Brandmeister Malte Seeger, um die Abberufung als Ortswehrführer und um die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

Gemäß § 36 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Mecklenburg- Vorpommern- LBG M-V- kann der Beamte jederzeit seine Entlassung verlangen. Darum hat Herr Malte Seeger in seinem Schreiben gebeten.

Da die Wahl zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Groß Krankow im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch eine vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen.

Die Entlassung und die Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis erfolgt zum 16.02.2010.

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Anlagen

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