Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ wie folgt zu ändern :

   

-          die westliche Grenze des Plangeltungsbereiches wird um den Bereich der Aufstellfläche für einen Gärrestbehälter einschließlich notwendiger Nebenflächen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, erweitert

-          der Ergänzungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke- Nr. 114/41, 114/46, 118/1, 118/5 und 116/1 der Gemarkung Bobitz, Flur 1 mit insgesamt ca. 4.200 m²

          

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 6 ist seit der Bekanntmachung im Jahr 2005 rechtskräftig. Die Biogasanlage wurde im Jahr 2005 auf dem Betriebsgelände der Milchviehanlage – Landhof Bobitz e. G. errichtet und ist seit dem in Betrieb.

Der Landwirtschaftsbetrieb, als Betreiber der Biogasanlage, plant den Neubau eines Stallgebäudes und die Erhöhung des Bestandes an Milchkühen um ca. 150 Tiere.

Um den Mehranfall an Gülle zu verwerten, ist der Neubau eines Gärrestlagers am Standort der Biogasanlage erforderlich. Vorgesehen ist, einen Stahlbetonbehälter mit einem Durchmesser von ca. 32 m und einer Höhe von 5 m über Gelände westlich direkt neben der bestehenden Anlage zu errichten. Der Behälter erhält eine gas- und geruchsdichte Abdeckung.

Da die Aufstellfläche zurzeit landwirtschaftlich genutzt wird und außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung liegt, ist eine Planänderung zur Schaffung von Baurecht erforderlich.

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Anlagen

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