Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-284
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Groß Krankow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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15.02.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §
12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg-
Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der
derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Ortswehr aus ihrer
Mitte für sechs Jahre den Ortswehrführer.
Bei der
Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr am 22.01.2010 wurde der Kamerad
Rico Winterfeld mit der beschlussnotwendigen 2/3-Mehrheit zum Ortswehrführer
gewählt.
Gemäß §
12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführer und deren
Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Gemäß §
12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter zu
Ehrenbeamten ernannt.
Die
Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht
der Bestätigung der Gemeindevertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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630,1 kB
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