Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz erteilt die Zustimmung zur Wahl von Rico Winterfeld zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Groß Krankow und beruft ihn in diese Funktion.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-  Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Ortswehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Ortswehrführer.

Bei der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr am 22.01.2010 wurde der Kamerad Rico Winterfeld mit der beschlussnotwendigen 2/3-Mehrheit zum Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

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Anlagen

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