Beschlussvorlage - VO/GV10/2010-158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (1. Änderung):

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Moidentiner Weg“ wird im

Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) – nach § 4 BauNVO ausgewiesen.

 

  1. Die Wohnbaufläche nördlich der Landesstraße L 031 – Ortsausgang Hohen Viecheln in Richtung Ventschow wird um ca. 8.000 m² reduziert und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Planungsziel der Änderung des FNP

Auf Beschluss der Gemeindevertretung wird für das Gebiet: Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, Flurstücke-Nr. 75/1 und 75/3 in Ortsrandlage von Hohen Viecheln der Bebauungsplan Nr. 6 „Moidentiner Weg“ aufgestellt. Das Planungsziel besteht in der Schaffung von Baurecht für eine ergänzende Wohnbebauung.

 

Im wirksamen FNP ist das B-Plangebiet teilweise als Wohnbaufläche und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, ist die Fläche entsprechend den künftigen Festsetzungen des B-Planes als „Allgemeines Wohngebiet“  darzustellen.

 

Zur Erfüllung landesplanerischer Hinweise hat die Gemeindevertretung am 21.08.2006 die teilweise Rücknahme der im FNP ausgewiesenen Wohnbaufläche nördlich der Landesstraße L 031 in Richtung Ventschow beschlossen. Im Zuge der FNP-Änderung wird dieser Beschluss mit umgesetzt.

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Anlagen

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