Beschlussvorlage - VO/GV10/2010-159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4 „Hohen Viecheln Nord“ wie folgt zu ändern:

   

-          die nördliche Grenze des Plangeltungsbereiches wird um 5 m bis auf die Grenze des Flurstückes 75/3 zurückgenommen

-          als Ersatz für die ursprünglich geplante Heckenpflanzung in diesem Bereich sind mit dem B-Plan Nr. 6 Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der B- Plan Nr. 4 ist seit der Bekanntmachung im Jahr 2003 rechtskräftig. Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 6 „Moidentiner Weg“ wird direkt im Anschluss die Fläche des Flurstückes 75/3 überplant. Hierbei überschneidet der B-Plan Nr. 6 den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4. Mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 sollen beide Geltungsbereiche aufeinander abgestimmt werden. Da für den überlagerten Geltungsbereich im B-Plan Nr. 4 eine 5 m breite Heckenpflanzung festgesetzt ist, werden hierfür Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des B-Planes Nr. 6 vorgesehen.

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Anlagen

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