Beschlussvorlage - VO/GV10/2010-159
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 " Hohen Viecheln Nord " der Gemeinde Hohen Viecheln im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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03.02.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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08.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt, den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4 „Hohen Viecheln Nord“ wie folgt zu ändern:
-
die nördliche Grenze des Plangeltungsbereiches wird um 5 m
bis auf die Grenze des Flurstückes 75/3 zurückgenommen
-
als Ersatz für die ursprünglich geplante Heckenpflanzung in
diesem Bereich sind mit dem B-Plan Nr. 6 Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt
zumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der B- Plan
Nr. 4 ist seit der Bekanntmachung im Jahr 2003 rechtskräftig. Mit der
Aufstellung des B-Planes Nr. 6 „Moidentiner Weg“ wird direkt im
Anschluss die Fläche des Flurstückes 75/3 überplant. Hierbei überschneidet der
B-Plan Nr. 6 den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4. Mit der 1. Änderung des
B-Planes Nr. 4 sollen beide Geltungsbereiche aufeinander abgestimmt werden. Da
für den überlagerten Geltungsbereich im B-Plan Nr. 4 eine 5 m breite
Heckenpflanzung festgesetzt ist, werden hierfür Ausgleichsmaßnahmen innerhalb
des B-Planes Nr. 6 vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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541,6 kB
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