Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beratung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Kita-Gebäude in Bobitz werden zurzeit Räume an die in der Anlage aufgeführten Personen/Firmen vermietet.

Die Mietverträge wurden teils vor mehreren Jahren abgeschlossen und wurden seit dem nicht verändert.

Zwar stehen die Mieten in einem vernünftigen Verhältnis zur teils nur stundenweise Nutzung der Räume, jedoch weist das Amt darauf hin, dass die Möglichkeit eine Erhöhung der Miete oder der Nebenkosten prinzipiell möglich ist.

(§3 (3) der jeweiligen Mietverträge)

So haben sich in den letzten Jahren auch die Kosten der Gemeinde als Vermieter für Versicherung, Versorgungsmedien, Reinigung teils stark erhöht.

 

Eine besondere Stellung nimmt der Mietvertrag zwischen der Gemeinde und dem Diakonieverein Wismar ein. In unserem Hause existiert jedoch kein von beiden Seiten unterzeichneter Mietvertrag.

Neben dem Mietvertrag besteht mit der Diakonie ein Vertrag über den Betrieb einer Sozialstation aus dem Jahr 1998, unterzeichnet vom damaligen Bürgermeister, Herrn Dr. Walter. (siehe Anlage)

Darin beteiligen sich die damaligen Gemeinden Bobitz und Beidendorf mit 5.000,00 DM bzw. 2.500,00 DM am Betrieb der Sozialstation. Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Jahresende gekündigt werden.

Beide Verträge werden gegeneinander aufgerechnet.

 

In der Beratung sollte festgestellt werden, ob Änderungen an den vertraglich vereinbarten Mietkonditionen vorgenommen werden sollten.

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Anlagen

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