Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V, die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt, für die Zahlung der Kreisumlage 2007,

 

in Höhe von                    74.100 €

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hat am 18.10.2007 den 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2007 beschlossen. Die Kreisumlage wurde mit 42,13 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Damit wurde die Kreisumlage von 38,09 v. H. um 4,04 v. H. erhöht.

Für die Gemeinde Bad Kleinen bedeutet das, es werden Mehrausgaben von rund 74.100 € fällig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben fallen an:   HHST:   08/90000.832000

Deckungsvorschlag:         HHST:   08/90000.003000     30.000 €  Mehreinnahmen Gewerbesteuer

                                          HHST:   08/91000.86000       44.100 €  Minderung der Zuführung zum Vermögenshaushalt – Anteil der Schlüsselzuweisungen zur Haushaltskonsolidierung, die der Rücklage zugeführt werden sollten

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