Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-067

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2006, die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und die Entlastung des Bürgermeisters.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V, über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen; zugleich entscheidet sie über die Entlastung.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, wurde die Jahresrechnung 2006 der Gemeinde Bad Kleinen, durch den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 05.11.2007 geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung, wird der Gemeindevertretung Bad Kleinen, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2006 empfohlen.

Der Finanzausschuss der Gemeinde Bad Kleinen wurde auf seiner Sitzung am 06.11.2007 über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 informiert.

Loading...