Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-528

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 47  Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Für das Haushaltsjahr 2010 wurde der erste doppische Haushalt erstellt.

Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss und im Finanzausschuss erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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