Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt:

 

Im Bereich der Gemeinde Bad Kleinen bestehende Stellenangebote sind grundsätzlich öffentlich mit Bewerbungsfrist auszuschreiben. Bewerber/Bewerberinnen sind zeitnah über den Eingang ihrer Bewerbungen sowie über den weiteren Verlauf schriftlich zu informieren.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Besetzung der Stelle eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst besteht weder tariflich noch gesetzlich die Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.

 

Um allen Einwohnern/Einwohnerinnen der Gemeinde Bad Kleinen und der Bevölkerung im Gemeindeumkreis die Möglichkeit der Bewerbung um einen Arbeitsplatz zu geben und somit im Ergebnis auch die Auswahlmöglichkeiten von qualifizierten Bewerbern/Bewerberinnen  zu erhöhen ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.

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