Beschlussvorlage - VO/GV03/2010-106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten erteilt die Zustimmung zur Wahl von Ernst- Joachim Hundt zum Gemeindewehrführer der Freuwilligen Feuerwehr Groß Stieten und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer.

Bei der Jahreshauptversammlung am 19.02.2010 wurde der Kamerad Ernst- Joachim Hundt mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V wird der gewählten Gemeindewehrführer zum Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

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Anlagen

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