Beschlussvorlage - VO/GV03/2010-106
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Stieten
|
Entscheidung
|
|
|
31.03.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
§ 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische
Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V)
in der Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die
aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre
den Gemeindewehrführer.
Bei
der Jahreshauptversammlung am 19.02.2010 wurde der Kamerad Ernst-
Joachim Hundt mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Gemeindewehrführer
gewählt.
Gemäß
§ 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung
der Gemeindevertretung.
Gemäß
§ 12 Abs. 1 BrSchG M-V wird der gewählten Gemeindewehrführer zum Ehrenbeamten
ernannt.
Die
Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht
der Bestätigung der Gemeindevertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
498,8 kB
|
