Beschlussvorlage - VO/GV11/2010-144
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit den Ergebnissen aus der Überprüfung der Mitglieder der Gemeindevertretung auf eventuelle Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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29.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zum
Ergebnis der Überprüfung der Mitglieder der Gemeindevertretung auf Tätigkeit
für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR werden folgende
Regelungen getroffen:
- Die eingehenden
Überprüfungsunterlagen sind in ungeöffnetem Zustand mit Posteingang zu
versehen und durch den Leitenden Verwaltungsbeamten bis zur Auswertung im
Panzerschrank zu verwahren.
- Nach dem Eingang aller
Überprüfungsunterlagen werden die Briefe im nicht öffentlichen Teil der
Sitzung der Gemeindevertretung geöffnet und das Ergebnis wird verlesen.
Durch die Mitglieder der Gemeindevertretung ist bis zur öffentlichen
Bekanntgabe des Ergebnisses die absolute Vertraulichkeit zu wahren.
- Im Falle einer positiven
Überprüfung ist dem Mitglied der Gemeindevertretung die Möglichkeit einer
schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu geben.
- Das Ergebnis der Überprüfung
wird in der darauf folgenden Sitzung im öffentlichen Teil allen Bürgern
der Gemeinde bekannt gegeben. Die Stellungnahme zu Nr. 3. kann auf Wunsch
des Betroffenen und mit dessen Einverständnis verlesen werden. Eine
mündliche Stellungnahme auf der Sitzung ist zulässig.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hat auf Rücksprache durch den
Leitenden Verwaltungsbeamten die Empfehlung ausgesprochen, eine exakte Regelung
zum Umgang mit den Überprüfungsunterlagen zu formulieren.
