Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-288
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung der Gemeinde Bobitz über Varianten zum Schwimmunterricht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Nadine Fust
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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23.03.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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06.04.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit
ca. 10 Jahren findet an der Grundschule in Bobitz kein Schwimmunterricht statt.
Aufgrund der territorialen Lage und der Nähe zum Tressower See, Schweriner See
und der Ostsee ist es wichtig, dass möglichst viele Kinder schwimmen können und
den Kindern die Möglichkeit gegeben wird, in der Schule das Schwimmen zu
erlernen. Mehrere Eltern fragten bereits in der Abteilung Ordnung und Soziales
nach dem Schwimmunterricht an der Grundschule in Bobitz und ziehen somit auch
Vergleiche zu anderen Grundschulen innerhalb des Amtsbereiches. Die Grundschule
in Bobitz ist die einzige Schule im Amtsbereich Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen,
an der zurzeit kein Schwimmunterricht statt findet. Um die Grundschule
weiterhin attraktiv und interessant zu gestalten, liegt eine positive
Entscheidung im Interesse der Schulleiterin, der Lehrer und der Eltern.
Zur Auswahl stehen:
Variante I: Schwimmunterricht im Wonnemar
Wismar mit der Beförderungsmöglichkeit eines Busses. Preis für das HH-Jahr
2010: 4.025,10 €, davon sind ca. 1.400 € Fahrkosten (Kosten ab August 2010 bis Dezember 2010).
HH-Jahr
2011 erstes Schulhalbjahr: 4.462,50
€ (Kosten Januar 2011 bis Juli 2011)
Gesamtkosten
für ein ganzes HH-Jahr, erstmalig 2011: ca. 8.500,00 €, davon sind ca.
3.300 € Fahrkosten.
Variante II: Schwimmunterricht am
Schweriner See, Unterricht wird im Juni 2010 statt finden, wenn die Wetterlage
es erlaubt, innerhalb von 14 Tagen. Variable Zeiten sind nicht möglich, da die
Schwimmlehrer bereits jetzt fest gebucht werden müssen.
Beförderungsmöglichkeit
ist die Bahn – Kosten ca. 1000,00 €
Kosten
Schwimmunterricht ca. 2.000,00 €
Gesamtkosten
für ein ganzes HH-Jahr ab 2010: ca 3.000,00 €
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg werden am
Jahresende 1/3 der Fahrkosten
erstattet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,7 kB
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