Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bobitz beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2010 den Schwimmunterricht in der Grundschule Bobitz zu finanzieren und entscheidet sich für die Variante ………….

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit ca. 10 Jahren findet an der Grundschule in Bobitz kein Schwimmunterricht statt. Aufgrund der territorialen Lage und der Nähe zum Tressower See, Schweriner See und der Ostsee ist es wichtig, dass möglichst viele Kinder schwimmen können und den Kindern die Möglichkeit gegeben wird, in der Schule das Schwimmen zu erlernen. Mehrere Eltern fragten bereits in der Abteilung Ordnung und Soziales nach dem Schwimmunterricht an der Grundschule in Bobitz und ziehen somit auch Vergleiche zu anderen Grundschulen innerhalb des Amtsbereiches. Die Grundschule in Bobitz ist die einzige Schule im Amtsbereich Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, an der zurzeit kein Schwimmunterricht statt findet. Um die Grundschule weiterhin attraktiv und interessant zu gestalten, liegt eine positive Entscheidung im Interesse der Schulleiterin, der Lehrer und der Eltern.

 

Zur Auswahl stehen:

 

Variante I:                                            Schwimmunterricht im Wonnemar Wismar mit der Beförderungsmöglichkeit eines Busses. Preis für das HH-Jahr 2010: 4.025,10 €, davon sind ca. 1.400 € Fahrkosten  (Kosten ab August 2010 bis Dezember 2010).

                                                            HH-Jahr 2011 erstes Schulhalbjahr:   4.462,50 € (Kosten Januar 2011 bis Juli 2011)

                                                            Gesamtkosten für ein ganzes HH-Jahr, erstmalig 2011: ca. 8.500,00 €, davon sind ca. 3.300 € Fahrkosten.

 

Variante II:                                           Schwimmunterricht am Schweriner See, Unterricht wird im Juni 2010 statt finden, wenn die Wetterlage es erlaubt, innerhalb von 14 Tagen. Variable Zeiten sind nicht möglich, da die Schwimmlehrer bereits jetzt fest gebucht werden müssen.

                                                            Beförderungsmöglichkeit ist die Bahn – Kosten ca. 1000,00 €

                                                            Kosten Schwimmunterricht ca. 2.000,00 €

                                                            Gesamtkosten für ein ganzes HH-Jahr ab 2010: ca 3.000,00 €

 

Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg werden am Jahresende 1/3 der Fahrkosten

erstattet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

2010:   Variante 1: 4025,10 € abzüglich ca. 460 € Fahrkostenerstattung.

            Variante 2: 3.000 € abzüglich ca. 300 € Fahrkostenerstattung.

 

2011:   Variante 1: 8.500€ abzüglich ca. 1.100 € Fahrkosten

            Variante 2: 3.000 € abzüglich ca. 300 € Fahrkostenerstattung

 

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Anlagen

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