Beschlussvorlage - VO/GV02/2010-161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow erteilt die Zustimmung zur Wahl von Stefan Krohn zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lübow und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer.

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 12.02.2010 wurde der Kamerad Stefan Krohn mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführer und deren Stellvertreter die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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