Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der von der Gemeindevertretung am 02.11.2009 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen“ wurde mit Verfügung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 15.04.2010 mit einer Maßgabe und einer Auflage genehmigt. Die Gemeindevertretung beschließt, der Maßgabe und der Auflage aus dem Genehmigungsbescheid nachzukommen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Maßgabe  (inhaltliche Wiedergabe):

-          der B-Plan grenzt die zulässigen Nutzungen eines Gewerbegebietes ein,

-          bei Ausschluss einer oder mehrerer Nutzungen muss die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleiben, diese Voraussetzung wird nicht erfüllt,

-          die Festsetzungen zielen auf die Zulassung nur eines bestimmten Gewerbebetriebes ab,

-          eine solche Begünstigung ist mit einer Gebietsausweisung als Gewerbegebiet unzulässig,

-          die Festsetzung hätte nur in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen können,

-          die Festsetzungen sind unter Wahrung des Gebietstyps zu ändern,

-          die Begründung ist entsprechend anzupassen

 

Erfüllung der Maßgabe :

-          damit die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleibt, wird die Einschränkung der gem. § 8 BauNVO in einem Gewerbegebiet allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen aufgehoben,

-          aus dem Nutzungskatalog ausgeschlossen werden nur noch Tankstellen und Vergnügungsstätten,

-          die Zweckbestimmung „Lagerfläche“ des Baufeldes GE 4 (ehemaliges Silo) wird nicht geändert,

-          die Begründung wird entsprechend ergänzt

 

Auflage  (inhaltliche Wiedergabe):

-          Bezeichnung des Baugebietes gem. § 8 BauNVO als GE – Gewerbegebiet vornehmen

 

Erfüllung der Auflage  :

-          hierbei handelt es sich um einen Schreibfehler, der entsprechend korrigiert wird

 

Die Hinweise werden beachtet.

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