Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-572
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 22 „Uferweg“ der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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05.05.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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19.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeinde Bad Kleinen hat die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Uferweg“ der Gemeinde Bad
Kleinen sowie die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage (Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses).
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange und
Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis
mitzuteilen.
- Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 22 gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung.
- Die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 wird gebilligt.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung, die
Begründung dazu und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von
Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist die Satzung über den
Bebauungsplan nach der Beschlussfassung ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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