Beschlussvorlage - VO/GV03/2010-116

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat laut § 45 Kommunalverfassung M-V für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein Haushaltsplan für anfallende Erträge und eingehende Einzahlungen sowie entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

 

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