Beschlussvorlage - VO/GV03/2010-118
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 4 „Ringstraße - Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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26.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Groß
Stieten hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes Nr. 4 „Ringstraße - Mitte“ der Gemeinde Groß
Stieten sowie die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen
mit folgendem Ergebnis geprüft: (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses.
2.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Anregungen
vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße -
Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
4.
Die Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße - Mitte“ der Gemeinde Groß
Stieten wird gebilligt.
5.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße -
Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo die Satzung, die Begründung dazu und die zusammenfassende
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von
Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist die Satzung über den
Bebauungsplan nach der Beschlussfassung ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
