Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-301
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet Glashagen"
hier: Beschluss über die Erfüllung der Maßgabe und Auflage aus dem Genehmigungsbescheid des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 15.04.2010 - Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
|
Vorberatung
|
|
|
19.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bobitz
|
Entscheidung
|
|
|
07.06.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
von der Gemeindevertretung am 02.11.2009 als Satzung beschlossene Bebauungsplan
Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen“ wurde mit Verfügung des Landkreises
Nordwestmecklenburg vom 15.04.2010 mit einer Maßgabe und einer Auflage
genehmigt. Die Gemeindevertretung beschließt, der Maßgabe und der Auflage aus
dem Genehmigungsbescheid nachzukommen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Maßgabe (inhaltliche
Wiedergabe):
-
der B-Plan grenzt
die zulässigen Nutzungen eines Gewerbegebietes ein,
-
bei Ausschluss
einer oder mehrerer Nutzungen muss die allgemeine Zweckbestimmung des
Baugebietes gewahrt bleiben, diese Voraussetzung wird nicht erfüllt,
-
die Festsetzungen
zielen auf die Zulassung nur eines bestimmten Gewerbebetriebes ab,
-
eine solche Begünstigung
ist mit einer Gebietsausweisung als Gewerbegebiet unzulässig,
-
die Festsetzung
hätte nur in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen können,
-
die Festsetzungen sind unter Wahrung des Gebietstyps zu
ändern,
-
die Begründung ist entsprechend anzupassen
Erfüllung der Maßgabe :
-
damit die allgemeine Zweckbestimmung
des Baugebietes gewahrt bleibt, wird die Einschränkung der gem. § 8 BauNVO in
einem Gewerbegebiet allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
aufgehoben,
-
aus dem Nutzungskatalog ausgeschlossen
werden nur noch Tankstellen und Vergnügungsstätten,
-
die Zweckbestimmung „Lagerfläche“
des Baufeldes GE 4 (ehemaliges Silo) wird nicht geändert,
-
die Begründung wird entsprechend
ergänzt
Auflage (inhaltliche
Wiedergabe):
-
Bezeichnung des
Baugebietes gem. § 8 BauNVO als GE – Gewerbegebiet vornehmen
Erfüllung der Auflage
:
-
hierbei handelt es sich um einen
Schreibfehler, der entsprechend korrigiert wird
Die Hinweise werden beachtet.
