Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-322

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft :                         -  die Stellungnahmen werden berücksichtigt

 

            Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ im südlichen Bereich des Wohngebietes zwischen der Metelsdorfer Straße und dem „Gartensteig“ (Planstraße J), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. In der Gemeindevertretersitzung am 24.09.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss sowie der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des B- Planes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ gefasst. Zielstellung der Planänderung war, die drei geplanten Geh- und Radwege zwischen der Metelsdorfer Straße und dem „Gartensteig“ aus dem B- Plan zu nehmen.
  2. Der Entwurf der Planänderung wurde vom 07.11. bis 08.12.2008 öffentlich ausgelegt und die Behörden mit Schreiben vom 23.10.2008 zur Stellungnahme aufgefordert.
  3. Von den beteiligten Behörden wurden keine Bedenken geltend gemacht – hierzu siehe Prüfung v. 22.04.09
  4. Von den Bürgern wurden erhebliche Bedenken gegen die beabsichtigte Herausnahme der Wege geäußert (hierzu siehe Zusammenstellung der geäußerten Bedenken vom 22.04.09)
  5. Im Ergebnis der Prüfung der Bedenken der Bürger hat die Gemeindevertretung am 22.04.09 beschlossen, den Entwurf in der Weise zu ändern, dass ein Weg als Festsetzung im Plan verbleibt.
  6. Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 08.06. bis 10.07.2009 öffentlich ausgelegt und die Behörden mit Schreiben vom 04.06.2009 erneut beteiligt.
  7. Von den Behörden wurden keine Bedenken geltend gemacht – hierzu siehe Prüfung BA –Sitzung 12.10.09
  8. Von den Bürgern wurden sowohl Bedenken geäußert als auch Zustimmung erteilt – siehe Prüfung 12.10.09
  9. In der Beratung des Bauausschusses am 12.10.09 wurde der Beschlussvorlage zur Abwägung der Stellungnahmen nicht zugestimmt. In der Vorlage wurde empfohlen, wie am 22.04.09 beschlossen, einen Weg in der Planung zu belassen.
  10. In der Gemeindevertretersitzung am 04.11.09 wurde die Vorlage in den BA zurückverwiesen.

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  1. Für die Weiterführung des Verfahrens war folgender Sachverhalt zu berücksichtigen :

 

11.1.        Soll wie am 22.04.09 beschlossen ein Weg in der Planung verbleiben, kann nach Abwägung der Satzungsbeschluss gefasst werden.

11.2.        Sollen wie ursprünglich vorgesehen alle drei Wege aus der Planung genommen werden, ist der Plan erneut öffentlich auszulegen und die TÖB zu beteiligen.

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  1. Die GVS am 9.12.09 lehnt den Abwägungsvorschlag, einen Weg zu belassen, ab. Die Satzung wurde nicht  beschlossen.
  2. Die GVS am 3.2.10 beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs (alle Wege sollen geschlossen bleiben).
  3. Beteiligung TÖB mit Anschreiben vom 9.4.10
  4. Auslegung vom 8.4. bis 10.05.10 ; Bekanntmachung im Amtsblatt am 31.3.10

-          in den eingegangenen Stellungnahmen der Bürger wird der Schließung aller Wege zugestimmt

-          keine Bedenken der TÖB und Behörden

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Anlagen

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