Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-322
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 4. Änderung B-Plan Nr. 1 "Wohngebiet Karow" der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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17.06.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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14.07.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern
sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft :
- die Stellungnahmen werden berücksichtigt
Das
Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Aufgrund des §
10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (
LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI.
M- V S. 102 ), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S.
132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und
Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez.
1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ im südlichen Bereich
des Wohngebietes zwischen der Metelsdorfer Straße und dem
„Gartensteig“ (Planstraße J), bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über
die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung
wird gebilligt.
- Der Beschluss
über die 4. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen;
dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- In der
Gemeindevertretersitzung am 24.09.2008
wurde der Aufstellungsbeschluss
sowie der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung
des B- Planes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ gefasst. Zielstellung der Planänderung
war, die drei geplanten Geh-
und Radwege zwischen der Metelsdorfer Straße und dem „Gartensteig“
aus dem B- Plan zu nehmen.
- Der Entwurf der
Planänderung wurde vom 07.11. bis
08.12.2008 öffentlich ausgelegt und die Behörden mit Schreiben vom
23.10.2008 zur Stellungnahme aufgefordert.
- Von den
beteiligten Behörden wurden keine Bedenken geltend gemacht – hierzu siehe Prüfung v. 22.04.09
- Von den Bürgern
wurden erhebliche Bedenken
gegen die beabsichtigte Herausnahme der Wege geäußert (hierzu siehe Zusammenstellung der geäußerten
Bedenken vom 22.04.09)
- Im Ergebnis der
Prüfung der Bedenken der Bürger hat die Gemeindevertretung am 22.04.09 beschlossen, den
Entwurf in der Weise zu ändern, dass ein
Weg als Festsetzung im Plan verbleibt.
- Der geänderte
Plan wurde in der Zeit vom 08.06.
bis 10.07.2009 öffentlich ausgelegt und die Behörden mit Schreiben vom
04.06.2009 erneut beteiligt.
- Von den Behörden
wurden keine Bedenken geltend gemacht – hierzu siehe Prüfung BA –Sitzung 12.10.09
- Von den Bürgern
wurden sowohl Bedenken geäußert als auch Zustimmung erteilt – siehe Prüfung 12.10.09
- In der Beratung
des Bauausschusses am 12.10.09
wurde der Beschlussvorlage zur Abwägung der Stellungnahmen nicht zugestimmt. In der Vorlage
wurde empfohlen, wie am 22.04.09 beschlossen, einen Weg in der Planung zu belassen.
- In der
Gemeindevertretersitzung am 04.11.09 wurde die Vorlage in den BA
zurückverwiesen.
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- Für
die Weiterführung des Verfahrens war folgender Sachverhalt zu
berücksichtigen :
11.1.
Soll wie am 22.04.09 beschlossen ein
Weg in der Planung verbleiben, kann nach Abwägung der Satzungsbeschluss gefasst
werden.
11.2.
Sollen wie ursprünglich vorgesehen alle
drei Wege aus der Planung genommen werden, ist der Plan erneut öffentlich
auszulegen und die TÖB zu beteiligen.
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- Die GVS am
9.12.09 lehnt den Abwägungsvorschlag, einen Weg zu belassen, ab. Die
Satzung wurde nicht beschlossen.
- Die GVS am
3.2.10 beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs (alle
Wege sollen geschlossen bleiben).
- Beteiligung TÖB
mit Anschreiben vom 9.4.10
- Auslegung vom
8.4. bis 10.05.10 ; Bekanntmachung im Amtsblatt am 31.3.10
-
in den eingegangenen Stellungnahmen der
Bürger wird der Schließung aller Wege
zugestimmt
-
keine
Bedenken der TÖB und Behörden
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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619,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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865,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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