Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V, in Verbindung mit dem Runderlass des Innennministeriums vom 17. Januar 1996, beschließt die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg, die Erarbeitung einer Flagge in Auftrag zu geben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgermeister stellt den Antrag eine eigene Flagge für die Gemeinde Dorf Mecklenburg beim Innenministerium einzureichen.

Dazu ist es notwendig, die entsprechenden heraldischen Grundsätze zu erarbeiten und einen entsprechenden Flaggenentwurf durch die Gemeindevertretung zu bestätigen, welcher dann beim Innenministerium eingereicht wird.

Da die Gemeinde Dorf Mecklenburg bereits über ein eigenständiges Wappen verfügt, muss sich dieses Wappen auch in der Fahne widerspiegeln.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf zu erarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Belastungen sollen durch Einwerben von Spenden beglichen werden.

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