Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ im Bereich des II. Bauabschnittes des Wohngebietes, wie folgt zu ändern: 

-          für die Baufelder WA 4, 5, 6 (teilw.) und WA 7 wird die zulässige Dachneigung einheitlich mit 20 – 55 ° (vorher unterschiedliche Bereiche von 40 – 55°, 40 – 50°, 20 – 50°) festgesetzt

  1. Die Entwürfe der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.
  3. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die Stilmittel der modernen Architektur zur abwechslungsreichen Gestaltung nutzen zu können, soll die zulässige Dachneigung im Bereich des zweiten Bauabschnittes des Wohngebietes einheitlich festgelegt werden.

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Anlagen

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