Beschlussvorlage - VO/GV10/2010-191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.03.2010 beschlossen den Flächennutzungsplan zu ändern (1. Änderung). Planungsziel ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche am Moidentiner Weg, entsprechend den Festsetzungen des  B-Planes Nr. 6. In diesem Zusammenhang wird die Wohnbaufläche nördlich der Landesstraße L 031 – Ortsausgang Hohen Viecheln reduziert. Mit dieser Änderung werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

 

Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ausgewertet und in den zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die Auswertung der Stellungnahmen ist als Anlage beigefügt.

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