Beschlussvorlage - VO/GV04/2007-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung "Metelsdorfer Weg" Gemeinde Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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05.12.2007
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Beschlussvorschlag
1. Für den Bereich der Teilfläche des Flurstückes- Nr. 173/5
und Flurstück- Nr. 173/8, Flur 1
Gemarkung
Metelsdorf, am Ende des Metelsdorfer Weges soll eine Ergänzungssatzung
aufgestellt
werden. Es werden
folgende Planungsziele angestrebt :
- Schaffung der planungs- und
bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des
Grundstückes
mit einem Einfamilienhaus und somit zur städtebaulichen Abrundung der
vorhandenen
Wohnbebauung entlang des Metelsdorfer Weges
2. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im
Sinne des Natur- und
Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen. Die
vorhandene und geplante
bauliche Nutzung
des Grundstückes entspricht der Nutzungsart eines “ Allgemeinen Wohngebietes
- WA “ nach
§ 4 BauNVO.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Planaufstellung liegt ein Antrag von Frank und Gerlinde
Boyko aus Karow zugrunde.
Die Antragsteller beabsichtigen, für das Grundstück,
Teilfläche aus Flurstück- Nr. 173/5 und Flurstück- Nr. 173/8 der Flur 1
Gemarkung Metelsdorf, Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses zu
erlangen.
Da das Grundstück
unmittelbar am Siedlungsrand des OT Karow der Gemeinde Dorf Mecklenburg liegt,
besteht hier ein städtebaulicher Zusammenhang.
Die ortsüblichen, erschließungstechnischen Voraussetzungen
für eine Bebauung des Grundstückes sind gegeben.
Im Ergebnis einer planungsrechtlichen Vorprüfung durch die
zuständige Genehmigungsbehörde wurde festgestellt, dass die Möglichkeit zur
Schaffung von Baurecht besteht. Hierzu ist gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Baugesetzbuch ( BauGB ) eine Ergänzungssatzung aufzustellen, die das
betreffende Grundstück in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezieht.
Im Flächennutzungsplan der Nachbargemeinde Dorf Mecklenburg
ist die vorhandene Wohnbebauung des Ortsteiles Karow, beidseitig des
Metelsdorfer Weges als Wohnbaufläche dargestellt.
Die
Antragsteller haben sich bereit erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Überplanung entstehen, zu übernehmen
